Wellness und Kur
Wo Gesundheit Spaß macht...
Das Obere Maintal-Coburger Land ist das ganze Jahr über in des Wortes bestem Sinne ein Gesundbrunnen für Leib und Seele. Zwei Thermalbäder – Bad Rodach, eingebettet in eine wunderschöne Hügellandschaft und Bad Staffelstein, Bayerns wärmste und stärkste Thermalsole – laden ein zu Entspannung und Wohlbefinden, wo Körper und Seele atmen können.
Sie möchten mehr über Tepidarien, Piscinen, die Saunalandschaften, die Dampfbäder, Massagebäder, die Kuren ... wissen? Bitte wenden Sie sich an die Informationsstellen der beiden Thermalbäder:
ThermeNatur Bad Rodach
Kurverwaltung Thermalbad
D-96476 Bad Rodach
Tel. (09564) 15 50
Fax (09564) 92 32 32
www.bad-rodach.de
Obermain Therme
96231 Bad Staffelstein
Tel. (09573) 96 19-0
Fax (09573) 96 19-10
www.obermain-therme.de
Kur - Gesund baden in heilenden Wassern
Im Rahmen des Gesundheitsgesetzes ist Gesundheitsvorsorge weiterhin möglich: stationäre Leistungen, Rehabilitationen ebenso wie ambulante Vorsorgeleistungen. Auch für Gäste mit
z. B. Bewegungsbeschwerden empfiehlt sich eine Kur in unseren Thermen.
Vor Reiseantritt sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt, Betriebs- oder Vertrauensarzt unbedingt die Notwendigkeit einer Vorsorgeleistung bescheinigen lassen, die Sie dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten und klären, welche Kosten übernommen werden. Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare.
Bad Rodach und Bad Staffelstein sind von allen Krankenkassen zur Durchführung einer ambulanten Badekur zugelassen. Beide Kurorte besitzen das Gütesiegel des Bayer. Heilbäderverbandes für vorbildliche Gesundheitsförderung am Kurort und führen kurbegleitende Maßnahmen während Ihres Kuraufenthaltes mit Ihnen durch.
Stationäre Kuren:
Die Zuzahlung pro Kurtag, auch bei Mutter-Vater-Kind-Kuren, beträgt je € 10,- in der gesamten Bundesrepublik. Bei den Anschlussheilbehandlungen ist die Zuzahlung jedoch auf 28 Tage begrenzt. Pro Kurwoche können Arbeitnehmern bis zu zwei Tage Urlaub angerechnet werden.
Ambulante Kuren:
Bei ambulanten Vorsorgleistungen der Krankenkassen können der Kurort und die Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt gewählt werden. Die Krankenkasse übernimmt bei Genehmigung die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und der gesundheitsfördernden Maßnahmen, sowie 90 Prozent der Kurmittelkosten. Pro Verordnungsblatt ist eine Zuzahlung von € 10,- (Rezeptgebühr) vom Patienten zu bezahlen. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrtkosten) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu € 13,- pro Tag gewähren.
Ausnahmen/Härtefallregelung:
(betrifft ca. 60 Prozent aller stationären Kur-Patienten). Nähere Auskünfte für eine vollständige Befreiung oder teilweise Erstattung der Kosten erteilen die Krankenkassen oder die einzelnen Rentenversicherungsträger.
